Anwendung der Abgeltungssteuer bei mittelbarer Beteiligung an einer GmbH
Zinsen aus dem Darlehen eines "mittelbaren Gesellschafters" an eine Kapitalgesellschaft können dem gesonderten Steuertarif – also der Abgeltungssteuer mit 25 % – unterliegen. Zu diesem Entschluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20.10.2016. Im Urteilsfall veräußerten Steuerpflichtige an eine Kapitalgesellschaft, an der sie nicht unmittelbar beteiligt waren (Enkelgesellschaft), ein Grundstück. Die Kaufpreisforderung wurde…
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